Vereinsfahrt vom 26.-28. August 2022

Hallöchen,

durch die Corona-Situation ist es etwas in Vergessenheit geraten, aber es gibt wieder eine Vereinsfahrt. Wir fahren vom 26.-28.08.2022 in den Bahnhof nach Garbeck und werde das Wochenende in schöner Tradition verbringen.

Anmeldungen hierfür können ab sofort bei Nils oder Henning abgegeben werden. Die Kosten belaufen sich für Vereinsmitglieder auf 30 Euro, für Gäste auf 40 Euro.

Neue Corona-Auflagen – gültig ab Donnerstag, 13.01.2022

Ab kommenden Donnerstag, 13.01.2022 gilt eine neue Coronaschutz-Verordnung (CoronaSchV). Demnach sind

  • Schüler bis einschließlich 15 Jahre sind aufgrund der regelmäßigen Teilnahme an Schultestungen den Geimpften gleichgestellt. Da sie in der Schule auch regelmäßig getestet werden, benötigen sie keinen weiteren Test.
  • Für Kinder und Jugendliche, die nicht mehr zur Schule gehen, gelten die gleiche Regelungen wie für Erwachsene.
  • Erwachsene und Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr(*) dürfen in die Halle, wenn
    – sie geimpft sind und einen tagesaktuellen Schnelltest vorzeigen können (2G-Plus)
    – oder geboostert sind (3. Impfung oder überstandene Erkrankung nach vorher vollständiger zweifacher Immunisierung).
  • Dies bedeutet, dass Erwachsene und Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr, die geboostert sind auch ohne tagesaktuellen Schnell am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen können. 2G-Plus gilt nur noch für nicht-geboosterte Personen.

(*)Ausnahme: Bis einschließlich 16.01.2022 gelten auch 16- und 17-jährige Jugendliche aufgrund der regelmäßigen Teilnahme an Schultestungen den Geimpften gleichgestellt. Ab dem 17.01.2022 gilt die nicht mehr.

Für Zuschauer gilt die 2G-Regel (genesen oder vollständig geimpft). Während des gesamten Aufenthaltes gilt eine Maskenpflicht. Das Anbieten von Essen und Getränken ist aber erlaubt. Zur Einnahme darf die Maske abgenommen werden.

Ab sofort gilt 2G-Plus beim Trainings- und Spielbetrieb

Am 28.12.2021 ist eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Folgende Änderungen ergeben sich daraus für uns:

  • In Sport- und Turnhallen gilt 2G-Plus. Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus noch über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt).
  • Auch für Schüler*innen gilt in den Ferien, dass sie oben genanntes Testergebnis benötigen. Im Zeitraum der Schulferien vom 27.12.2021 bis einschließlich 09.01.2022 sind Schüler*innen nicht mehr automatisch immunisierten Personen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass sie bei der gemeinsamen Sportausübung, wenn sie noch nicht vollständig immunisiert sind, einen Testnachweis (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt) benötigen.
  • Nach den Ferien benötigen sie kein Testergebnis, da sie in der Schule getestet werden.
  • Vollständig geimpfte Schüler*innen müssen sich nach Ferienende wieder testen lassen. Dazu können sie ein wie oben beschriebenen Testnachweis mitbringen oder sich wieder regelmäßig in der Schule testen lassen.
    Hier kommt evtl. noch ein Nachbesserung der Formulierung, dafür müssen sich aber erst noch die behördlichen Stellen einigen.
  • Das Testergebnis ist beim Eintritt in die Halle vorzuzeigen. Ohne Test kein Einlass.

Die aktuellen Regelungen gelten bis zum 12.01.2022. Danach wird es wahrscheinlich neue Regeln geben. Wie hat der Kaiser gesagt: „Schau mer mal“, was da noch so kommt.

Regelungen in den Ferien – die Hallen sind auf

In den Weihnachtsferien sind die Hallen offen. Wir können ab dem 03.01.2022 wieder mit dem Training starten.

Für Schulkinder gilt eine spezielle Regelung:
Es gilt weiterhin die 2G-Regel. Wer geimpft oder genesen ist, darf uneingeschränkt am Training teilnehmen. Da in den Weihnachtsferien keine Schultestungen stattfinden, benötigen nicht-geimpfte Schülerinnen und Schüler bis zum 17. Lebensjahr in den Ferien einen negativen Testnachweis. Ab dem 3. Januar bis einschließlich 9. Januar 2022 gelten sie nicht als getestet. Sie sind immunisierten Personen nur dann gleichgestellt, wenn sie über einen Einzeltestnachweis verfügen.

Bitte beachten: Weiterhin gilt, dass ab dem 17.01.2022 auch nicht-geimpfte 16- und 17-jährige Schüler und Schülerinnen wieder einen PCR-Test benötigen. Die Ausnahme, dass sie geimpften oder genesen Personen gleichgestellt sind, gilt dann nicht mehr.

Neue Corona-Schutzverordnung vom 04.12.2021: 16- und 17-jährige den Geimpften gleichgestellt.

Die Landesregierung hat die Corona-Schutzverordnung nachgeschärft und bis zum 16.01.2022 Schüler*innen im Alter von 16 und 17 Jahren den immunisierten Personen gleichgestellt. Dies bedeutet: Alle Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre dürfen auch ungeimpft am Training und Spielbetrieb des WVV teilnehmen.

Auszug aus der Corona-Schutzverordnung, gültig ab 04.12.2021

2G-Regel für den Trainings- und Spielbetrieb – wie sich die Corona-Maßnahmen auswirken.

Für die Situation seit dem 24.11.2021 gibt es unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten.

Nach der Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der Fassung vom 24.11.2021 gilt für den Sport- und Trainingsbetrieb ab sofort die 2G-Regel, also nur genese oder geimpfte Personen dürfen in die Halle. Ausnahme hiervon bilden Schüler bis einschließlich 15 Jahre, die von der 2G-Regel ausgenommen sind (§ 4 Absatz 2 Satz 2 Nr. 2). Darüber hinaus ermöglicht die Coronaschutzverordnung für Personen ab dem 16. Lebensjahr übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis auf Grund einer PCR-Testung (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3).

Das WVV-Präsidium hat in seiner Sitzung am 24.11.2021 auf Basis der Coronaschutzverordnung NRW beschlossen, dass die 2G-Regelung mit sofortiger Wirkung bei allen Spielen im aktiven Spielverkehr (Erwachsenen- und Jugendbetrieb) gilt. Weiterhin hat es beschlossen, dass Jugendliche unter 16 Jahren den Geimpften gleichgestellt sind. Bedeutet, dass die 2G-Regel für die Jahrgängen U12 bis U16 nicht relevant ist, für die Jahrgänge U18 bis U20 aber umgesetzt werden muss. Die Anwendung eines PCR-Test berechtigt nicht, am Spielbetrieb des WVV teilzunehmen.

Auf Basis der Coronaschutzverordnung NRW und des Beschlusses des WVV-Präsidiums hat der Vorstand für den EVC Massen folgende Regeln beschlossen:

  1. Wir folgen der Coronaschutzverordnung und den WVV-Verbandsvorgaben und setzen die 2G-Regel für den Trainings- und Spielbetrieb um.
  2. Schüler bis einschließlich 15 Jahre gelten aufgrund der regelmäßigen Schultestungen als den Geimpften gleichgestellt und dürfen am Spiel- und Trainingsbetrieb. Ein Schülerausweis reicht als Nachweis für die Teilnahme an den regelmäßigen Schultestungen.
  3. Personen ab dem 16. Lebensjahr, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen aufgrund der aktuellen Lage nicht mehr am Spiel- und Trainingsbetrieb teilnehmen. Eine mögliche Ausnahme mittels PCR-Testung wird bei uns aufgrund der Vorgaben für den Spielbetrieb (Ausschluss der PCR-Testung als Ersatz für Impfung) nicht umgesetzt. Das ist nicht schön und sehr bedauerlich für Vereinsmitglieder die 16 Jahre alt oder älter und nicht geimpft sind. Aber die Vorgaben seitens des Gesetzgebers und des Verbandes lassen hier nicht viel zu. Also: am besten so schnell wie möglich die Impfung nachholen.

An den nächsten Trainingstagen wird jemand vom Vorstand von den Trainingsteilnehmern den Impfstatus aufnehmen und dokumentieren.

Aufgrund der steigenden Inzidenzwerte bitten wir dringend darum, dass man weiterhin unverändert vorsichtig agiert, unnötige Kontakte vermieden (dazu gehört auch das Nikolausturnier) und die bekannten Hygieneregeln eingehalten werden.

Für Zuschauer gilt ebenfalls die 2G-Regel OHNE Ausnahme (§ 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 der Coronaschutzverordnung). Zusätzlich gilt hier während des gesamten Aufenthalts in der Sporthalle die Maskenpflicht, d.h. eine medizinische Maske ist auch während man am Sitzplatz ist aufzubehalten (§ 3 Absatz 1 Nr. 2). Die Ausnahme von § 3 Absatz 2 Nr. 7 würden nur gelten, wenn es feste Sitz- oder Stehplätze gibt (mit Nummerierung und namentlicher Registrierung für diesen Sitz-/Stehplatz). Die haben wir nicht.

Auf die Schnelle: Zugangsregelung zur Halle ab dem 24.11.2021

Nach Auskunft der Stadt Unna gelten ab heute folgende Regeln:

Teilnahme am Spiel- und Trainingsbetrieb als Spieler*in oder Trainer*in nach der 2G-Regel mit folgenden Ausnahmen:
– Ungeimpfte Erwachsene können auch einen PCR-Test vorlegen, der max. 48 Stunden alt ist (Schnelltest reicht nicht)
– Schüler*innen werden aufgrund der regelmäßigen Schultestungen den Geimpften gleichgestellt und dürfen auch ungeimpft teilnehmen.

Zuschauer dürfen nur mit der 2G-Regel zuschauen und müssen die gesamte Zeit einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dies gilt auch für Schüler!!!

Korrekturen an dieser Regelungen ergeben sich evtl. noch im laufe der Woche. Bis dahin Verfahren wir erst mal nach diesen Maßgaben.

Bisher keine weiteren Einschränkungen im Trainings- und Spielbetrieb.

Bis Freitagmittag (12 Uhr) gab es bezüglich möglicher neuer Corona-Maßnahmen keine Informationen. Der Trainings- und Spielbetrieb läuft also wie gewohnt weiter. Besondere Achtsamkeit sollte trotzdem unser ständiger Begleiter sein. Nur in der eigenen Trainingsgruppe engeren Kontakt dulden, zu anderen Gruppen ausreichend Abstand halten. Hygiene-Regeln einhalten.

Sobald es etwas Neues gibt, erfahrt Ihr es wieder hier und über die WhatsApp-Informationskette.