Die nächste Stufe ist genommen! Fördermittelantrag des EVC liegt jetzt in der Staatskanzlei NRW.

Der Stadtsportbund als Entscheider vor Ort hat unseren Förderantrag mit Priorität an 2. Stelle in seine Liste aufgenommen. Heute wurde die Liste des Stadtsportbundes der Staatskanzlei NRW in Düsseldorf mitgeteilt und unser Fördermittelantrag zur Entscheidung weitergeleitet.

Und so geht es weiter:

  1. Auf Grundlage der Liste und der dort vorgeschlagenen Förderquoten trifft die Staatskanzlei die Förderentscheidung. Sie informiert die Vereine über ihre Entscheidung, sowie den Stadtsportbund Unna, den Landessportbund und die NRW.BANK.
  2. Mit der Mitteilung der Förderentscheidung wird der Sportverein aufgefordert, einen Zuwendungsantrag über das Förderportal des Landessportbunds NRW zu stellen und bei der NRW.BANK einzureichen.
    Ab diesem Zeitpunkt ist der vorzeitige Baumaßnahmenbeginn förderunschädlich. Es ist aber zu beachten, dass die Förderung und die Fördersumme noch nicht zugesichert sind. Das erfolgt erst nach mit dem Zuwendungsbescheid der NRW.BANK.
  3. Der Zuwendungsantrag wird von der NRW.BANK bearbeitet, die daraufhin den Zuwendungsbescheid erteilt.
  4. Bei Zuwendungen von Fördersummen bis 100.000 Euro erhält der Verein 80% der Summe direkt ohne Mittelanforderung zwei Wochen nach Rechtskraft des Zuwendungsbescheids und 20% nach der Prüfung des Verwendungsnachweises.

Wenn es etwas Neues gibt, könnt Ihr die Infos wie immer hier nachlesen.