Auch bei möglichen ersten Lockerungen der Corona-Maßnahmen keine Nutzung der Hallen und des Beachplatzes möglich

Beschluss der 44. Sportministerkonferenz (SMK) vom 28.04.2020 – an die Sportvereine über den Kreissportbund weitergeleitet:

Die SMK hält eine schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebs, insbesondere von Sportvereinen, im Rahmen der schrittweisen Rücknahme der Einschränkungen des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens für dringend erforderlich. Die SMK betont, dass sie mit diesem Papier einen Rahmen aufzeigt, innerhalb dessen die Länder nach Maßgabe der jeweiligen Erkenntnisse der 1. Lockerungsstufe konkrete Schritte beschließen können. Dabei müssen die Ziele des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung unverändert im Mittelpunkt stehen. Die SMK hält daher eine schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebes im Breiten- und Freizeitsport wie folgt für angemessen:

Der Sport- und Trainingsbetrieb kann nach Maßgabe der folgenden Regeln im Breiten- und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder erlaubt werden, wenn die Sportangebote

  • an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden (Anmerkung Andi: gilt also auch für den Beachplatz)
  • sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5-2 Meter) (Anmerkung Andi: wird schwierig)
  • kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ohne Wettkampfsimulationen und -spiele (Anmerkung Andi: und hier sind wir dann komplett raus!)
  • (…)

Zusammenfassend kann man feststellen: auch wenn erste Lockerung für den Sportbetrieb kommen werden, sind Volleyball und Beachvolleyball definitv nicht dabei – zumindest nach dem Schreiben Sportministerkonferenz. Man kann überlegen, ob man den Beachplatz für Kräftigungstraining nutzen kann, aber beachen ist definitiv noch nicht drin. Also üben wir uns weiter in Geduld. Es wird noch dauern, bis wir wieder den Trainingsbetrieb aufnehmen können.

Bleibt gesund!