Lockerungen in Sicht – bis zur Nutzung des Beachplatzes dauert es aber noch ein wenig

das Land NRW hat in seiner 3. Verordnung zur Änderung von Rechtsordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 die Öffnung von Außensportstätten für den Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport ab dem 07. Mai 2020 ermöglicht. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

Der nutzende Verein muss mit einem Hygienekonzept für seine Außensportstätte die Durchführung des Betriebs gegenüber der Kreisstadt Unna darlegen, dass

  1. der Betrieb kontaktfrei durchgeführt werden kann,
  2. geeignete Vorkehrungen zur Hygiene,
  3. zum Infektionsschutz,
  4. zur Steuerung des Zutritts und
  5. zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,50 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sichergestellt sind.

Nach Prüfung und positiver Rückmeldung seitens der Kreisstadt Unna kann der Sport- und Trainingsbetrieb in entsprechender Weise wieder aufgenommen werden.

Dies bedeutet, dass der Beachplatz noch geschlossen ist und erst nach Erstellung eines Hygiene-Konzeptes durch den EVC Massen (daran arbeiten wir) erstmal für Gymnastik-/Fitness-/Kräftigungs-Übungen oder Stabi/Mobi genutzt werden darf. Beach-Volleyball spielen ist aus alle Fälle weiterhin nicht erlaubt.