Neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW erlaubt Außensport, allerdings nicht für Beachvolleyball

Nach der CoronaSchVO vom 05. 03.2021 ist wieder Außensport in geringem Maße erlaubt. So ist nach § 9 Absatz 1 Satz 2 auf Sportanlagen unter freiem Himmel der Sport erlaubt
1. von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes
2. als Ausbildung im Einzelunterricht sowie
3. von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.

Innerhalb dieser Gruppen muss nach den Erläuterungen der Landesregierung NRW kein Abstand gehalten werden. Siehe hierzu auch FAQ zum Coronavirus | Das Landesportal Wir in NRW, Abschnitt „Was gilt für Freizeit- und Amateursport?“.

Demnach können zumindest alle Jugendteams bis U14 bei entsprechender Witterung auf dem Beachplatz Volleyball Spielen.

Der EVC Massen wird sich hierzu aber noch einmal die Meinung der Stadt Unna als Verwalter aller Sportanlagen einholen.