Regelungen in den Ferien – die Hallen sind auf

In den Weihnachtsferien sind die Hallen offen. Wir können ab dem 03.01.2022 wieder mit dem Training starten.

Für Schulkinder gilt eine spezielle Regelung:
Es gilt weiterhin die 2G-Regel. Wer geimpft oder genesen ist, darf uneingeschränkt am Training teilnehmen. Da in den Weihnachtsferien keine Schultestungen stattfinden, benötigen nicht-geimpfte Schülerinnen und Schüler bis zum 17. Lebensjahr in den Ferien einen negativen Testnachweis. Ab dem 3. Januar bis einschließlich 9. Januar 2022 gelten sie nicht als getestet. Sie sind immunisierten Personen nur dann gleichgestellt, wenn sie über einen Einzeltestnachweis verfügen.

Bitte beachten: Weiterhin gilt, dass ab dem 17.01.2022 auch nicht-geimpfte 16- und 17-jährige Schüler und Schülerinnen wieder einen PCR-Test benötigen. Die Ausnahme, dass sie geimpften oder genesen Personen gleichgestellt sind, gilt dann nicht mehr.