Neue Corona-Schutzverordnung vom 04.12.2021: 16- und 17-jährige den Geimpften gleichgestellt.

Die Landesregierung hat die Corona-Schutzverordnung nachgeschärft und bis zum 16.01.2022 Schüler*innen im Alter von 16 und 17 Jahren den immunisierten Personen gleichgestellt. Dies bedeutet: Alle Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre dürfen auch ungeimpft am Training und Spielbetrieb des WVV teilnehmen.

Auszug aus der Corona-Schutzverordnung, gültig ab 04.12.2021