Es geht los! Hier gibt es alle relevanten Unterlagen.

Wir dürfen wieder beachen, müssen dafür aber einige Regularien beachten. Je Team gibt es ab sofort eine/n Mannschaftsverantwortliche/n für die Umsetzung des „COVID 19-Schutz und Handlungskonzeptes für den Beachplatz des EVC Massen“.

Da das Ordnungsamt sich am Anfang bestimmt häufiger blicken lassen könnte, bitte ich Euch persönlich alle Maßnahmen bestmöglich umzusetzen und einzuhalten. So können wir hoffentlich alle den Beachplatz den ganzen Sommer nutzen.

Lest Euch bitte das „COVID 19-Schutz und Handlungskonzept für den Beachplatz des EVC Massen“ aufmerksam durch, füllt bei jeder Benutzung die Dokumentation mit Namen, Telefonnummern, Unterschriften aller Teilnehmer sowie Datum und Uhrzeit der Platznutzung aus und verhaltet Euch so, dass niemand zu schaden kommt.

Unmittelbar nach dem Spielen bitte das Dokument mit den Namen eingescannt per Mail an Julia (j.rienhoff1991[at]gmail.com) schicken oder das Original in den Briefkasten von Julia (Siegfriedstr. 2a, 59427 Unna-Massen) einwerfen.

Beachvolleyball am dem 30. Mai wieder möglich, die Sporthallen bleiben bleiben weiterhin zu!

Folgende Informationen vom SportService der Stadt Unna gibt es:

  • Ab dem 30. Mai ist wieder Kontaktsport im Freien erlaubt. Es darf also wieder Beachvolleyball gespielt werden. Die Landesregierung erlaubt Gruppen von bis zu zehn Personen, Kontaktsport ohne Mindestabstand im Freien wieder zu betreiben, wenn geeignete Vorkehrungen z.B. zur Hygiene und zum Infektionsschutz getroffen werden. Die geeigneten Vorkehrungen sind unser Hygiene-Konzept.
  • Voraussetzungen für die Nutzung der Baggerkiste zum Beachvolleyball spielen sind, dass
    a) die Übungsleitung (oder ein Verantwortlicher der Gruppe) über das Hygiene-Konzept belehrt wurde und dafür unterschrieben hat,
    b) die Regelungen des Hygiene-Konzeptes strikt eingehalten werden (auch wenn sich der Nutzen nicht sofort erschließt) und
    c) die Teilnehmerliste bei jeder Nutzung vollständig auszufüllen und bei Julia abzugeben ist.
  • Unser Hygiene-Konzept für die Nutzung des Beachplatzes wurde durch die Stadt Unna genehmigt. Bitte unbedingt die im Hygiene-Konzept geregelten Maßnahmen beachten!
    Anpassungen an die neue Verordnung der Landesregierung erfolgen noch. Sobald wir die gültige Version haben, stellen wir sie hier ein.
  • Andi besorgt das Flächendesinfektionsmittel.
  • Die Sporthallen bleiben für Kontaktsportarten (wie z.B. Volleyball) weiterhin auf unbestimmte Zeit geschlossen. Dies gilt sowohl für den Spiel- als auch den Trainingsbetrieb. Die Information, dass ab 31. Mai die Sporthallen hierfür genutzt werden könnten, ist nicht korrekt.

Also: Wer beachen möchte, muss sich mit Julia in Verbindung setzen. Danach darf gebeacht werden:-)

Sporthallen voraussichtlich noch bis 31.05.2020 gesperrt

Heute hat uns der SprtoService der Stadt Unna darüber informiert, dass nach umfangreichen und eingehenden Beratungen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie den umliegenden kreisfreien Städten entschieden wurde, die städtischen Sporthallen voraussichtlich bis zum 31.05.2020 geschlossen zu halten.

In Erwartung zur Ankündigung neuer Regelungen bezüglich der Kontaktsportarten und den damit anzunehmenden Lockerungen in den Hygienevorgaben, stelle der 31.05.2020 aktuell einen realistischen Zeitpunkt für einen praxisnahen Sportbetrieb dar.

Es scheint Licht am Ende Tunnels aufzukommen …
Wir halten Euch auf dem Laufenden. Bleibt gesund!

Lockerungen in Sicht – bis zur Nutzung des Beachplatzes dauert es aber noch ein wenig

das Land NRW hat in seiner 3. Verordnung zur Änderung von Rechtsordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 die Öffnung von Außensportstätten für den Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport ab dem 07. Mai 2020 ermöglicht. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

Der nutzende Verein muss mit einem Hygienekonzept für seine Außensportstätte die Durchführung des Betriebs gegenüber der Kreisstadt Unna darlegen, dass

  1. der Betrieb kontaktfrei durchgeführt werden kann,
  2. geeignete Vorkehrungen zur Hygiene,
  3. zum Infektionsschutz,
  4. zur Steuerung des Zutritts und
  5. zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,50 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sichergestellt sind.

Nach Prüfung und positiver Rückmeldung seitens der Kreisstadt Unna kann der Sport- und Trainingsbetrieb in entsprechender Weise wieder aufgenommen werden.

Dies bedeutet, dass der Beachplatz noch geschlossen ist und erst nach Erstellung eines Hygiene-Konzeptes durch den EVC Massen (daran arbeiten wir) erstmal für Gymnastik-/Fitness-/Kräftigungs-Übungen oder Stabi/Mobi genutzt werden darf. Beach-Volleyball spielen ist aus alle Fälle weiterhin nicht erlaubt.

Auch bei möglichen ersten Lockerungen der Corona-Maßnahmen keine Nutzung der Hallen und des Beachplatzes möglich

Beschluss der 44. Sportministerkonferenz (SMK) vom 28.04.2020 – an die Sportvereine über den Kreissportbund weitergeleitet:

Die SMK hält eine schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebs, insbesondere von Sportvereinen, im Rahmen der schrittweisen Rücknahme der Einschränkungen des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens für dringend erforderlich. Die SMK betont, dass sie mit diesem Papier einen Rahmen aufzeigt, innerhalb dessen die Länder nach Maßgabe der jeweiligen Erkenntnisse der 1. Lockerungsstufe konkrete Schritte beschließen können. Dabei müssen die Ziele des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung unverändert im Mittelpunkt stehen. Die SMK hält daher eine schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebes im Breiten- und Freizeitsport wie folgt für angemessen:

Der Sport- und Trainingsbetrieb kann nach Maßgabe der folgenden Regeln im Breiten- und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder erlaubt werden, wenn die Sportangebote

  • an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden (Anmerkung Andi: gilt also auch für den Beachplatz)
  • sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5-2 Meter) (Anmerkung Andi: wird schwierig)
  • kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ohne Wettkampfsimulationen und -spiele (Anmerkung Andi: und hier sind wir dann komplett raus!)
  • (…)

Zusammenfassend kann man feststellen: auch wenn erste Lockerung für den Sportbetrieb kommen werden, sind Volleyball und Beachvolleyball definitv nicht dabei – zumindest nach dem Schreiben Sportministerkonferenz. Man kann überlegen, ob man den Beachplatz für Kräftigungstraining nutzen kann, aber beachen ist definitiv noch nicht drin. Also üben wir uns weiter in Geduld. Es wird noch dauern, bis wir wieder den Trainingsbetrieb aufnehmen können.

Bleibt gesund!

Weiterhin kein Beach- und Trainingsbetrieb erlaubt!

Gemäß der Neufassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt vorerst bis zum 3. Mai 2020, dass weiterhin alle Sportvereine, Spiel- und Bolzplätze und sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen geschlossen sind. Das umfasst natürlich auch den Beachplatz.

Sobald es Änderungen oder Neuigkeiten gibt, erfahrt Ihr es hier. Bis dahin alles Gute und bleibt gesund!

Training für zu Hause

Hallöchen,
wie es mit dem Spiel- und Trainingsbetrieb weitergeht und vor allem wann es weitergeht, kann im Moment noch niemand sagen. Um Euch die Zeit in häuslicher Abgeschiedenheit aber nicht allzu lang werden zu lassen, hat Karla (Trainerin der 4. Damenmannschaft) ein paar Videos mit kleinen Übungen aufgenommen.

  • Gehirntraining & Zuspiel Anfänger
  • Gehirntraining & Zuspiel
  • Gehirntraining & Angriff

Die Videos könnt Ihr Euch anschauen unter: Training für zu Hause bei youtube

Wie geht es weiter?

Der komplette Spielbetrieb im Erwachsenen-, Jugend-, Senioren- und BFS-Bereich des Westdeutschen Volleyballverbandes (WVV) wurde mit Wirkung vom 12.03.2020 auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Derzeit berät der Bundesspielausschuss sowie unser Verbandsspielausschuss den Umgang mit Auf-, Absteigern bzw. Relegationsteilnehmern.
Über das weitere Vorgehen wird das Präsidium des WVV im Rahmen seiner nächsten Sitzung am 31.03.2020 entscheiden.