Regelungen in den Ferien – die Hallen sind auf

In den Weihnachtsferien sind die Hallen offen. Wir können ab dem 03.01.2022 wieder mit dem Training starten.

Für Schulkinder gilt eine spezielle Regelung:
Es gilt weiterhin die 2G-Regel. Wer geimpft oder genesen ist, darf uneingeschränkt am Training teilnehmen. Da in den Weihnachtsferien keine Schultestungen stattfinden, benötigen nicht-geimpfte Schülerinnen und Schüler bis zum 17. Lebensjahr in den Ferien einen negativen Testnachweis. Ab dem 3. Januar bis einschließlich 9. Januar 2022 gelten sie nicht als getestet. Sie sind immunisierten Personen nur dann gleichgestellt, wenn sie über einen Einzeltestnachweis verfügen.

Bitte beachten: Weiterhin gilt, dass ab dem 17.01.2022 auch nicht-geimpfte 16- und 17-jährige Schüler und Schülerinnen wieder einen PCR-Test benötigen. Die Ausnahme, dass sie geimpften oder genesen Personen gleichgestellt sind, gilt dann nicht mehr.

Neue Corona-Schutzverordnung vom 04.12.2021: 16- und 17-jährige den Geimpften gleichgestellt.

Die Landesregierung hat die Corona-Schutzverordnung nachgeschärft und bis zum 16.01.2022 Schüler*innen im Alter von 16 und 17 Jahren den immunisierten Personen gleichgestellt. Dies bedeutet: Alle Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre dürfen auch ungeimpft am Training und Spielbetrieb des WVV teilnehmen.

Auszug aus der Corona-Schutzverordnung, gültig ab 04.12.2021

2G-Regel für den Trainings- und Spielbetrieb – wie sich die Corona-Maßnahmen auswirken.

Für die Situation seit dem 24.11.2021 gibt es unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten.

Nach der Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der Fassung vom 24.11.2021 gilt für den Sport- und Trainingsbetrieb ab sofort die 2G-Regel, also nur genese oder geimpfte Personen dürfen in die Halle. Ausnahme hiervon bilden Schüler bis einschließlich 15 Jahre, die von der 2G-Regel ausgenommen sind (§ 4 Absatz 2 Satz 2 Nr. 2). Darüber hinaus ermöglicht die Coronaschutzverordnung für Personen ab dem 16. Lebensjahr übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis auf Grund einer PCR-Testung (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3).

Das WVV-Präsidium hat in seiner Sitzung am 24.11.2021 auf Basis der Coronaschutzverordnung NRW beschlossen, dass die 2G-Regelung mit sofortiger Wirkung bei allen Spielen im aktiven Spielverkehr (Erwachsenen- und Jugendbetrieb) gilt. Weiterhin hat es beschlossen, dass Jugendliche unter 16 Jahren den Geimpften gleichgestellt sind. Bedeutet, dass die 2G-Regel für die Jahrgängen U12 bis U16 nicht relevant ist, für die Jahrgänge U18 bis U20 aber umgesetzt werden muss. Die Anwendung eines PCR-Test berechtigt nicht, am Spielbetrieb des WVV teilzunehmen.

Auf Basis der Coronaschutzverordnung NRW und des Beschlusses des WVV-Präsidiums hat der Vorstand für den EVC Massen folgende Regeln beschlossen:

  1. Wir folgen der Coronaschutzverordnung und den WVV-Verbandsvorgaben und setzen die 2G-Regel für den Trainings- und Spielbetrieb um.
  2. Schüler bis einschließlich 15 Jahre gelten aufgrund der regelmäßigen Schultestungen als den Geimpften gleichgestellt und dürfen am Spiel- und Trainingsbetrieb. Ein Schülerausweis reicht als Nachweis für die Teilnahme an den regelmäßigen Schultestungen.
  3. Personen ab dem 16. Lebensjahr, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen aufgrund der aktuellen Lage nicht mehr am Spiel- und Trainingsbetrieb teilnehmen. Eine mögliche Ausnahme mittels PCR-Testung wird bei uns aufgrund der Vorgaben für den Spielbetrieb (Ausschluss der PCR-Testung als Ersatz für Impfung) nicht umgesetzt. Das ist nicht schön und sehr bedauerlich für Vereinsmitglieder die 16 Jahre alt oder älter und nicht geimpft sind. Aber die Vorgaben seitens des Gesetzgebers und des Verbandes lassen hier nicht viel zu. Also: am besten so schnell wie möglich die Impfung nachholen.

An den nächsten Trainingstagen wird jemand vom Vorstand von den Trainingsteilnehmern den Impfstatus aufnehmen und dokumentieren.

Aufgrund der steigenden Inzidenzwerte bitten wir dringend darum, dass man weiterhin unverändert vorsichtig agiert, unnötige Kontakte vermieden (dazu gehört auch das Nikolausturnier) und die bekannten Hygieneregeln eingehalten werden.

Für Zuschauer gilt ebenfalls die 2G-Regel OHNE Ausnahme (§ 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 der Coronaschutzverordnung). Zusätzlich gilt hier während des gesamten Aufenthalts in der Sporthalle die Maskenpflicht, d.h. eine medizinische Maske ist auch während man am Sitzplatz ist aufzubehalten (§ 3 Absatz 1 Nr. 2). Die Ausnahme von § 3 Absatz 2 Nr. 7 würden nur gelten, wenn es feste Sitz- oder Stehplätze gibt (mit Nummerierung und namentlicher Registrierung für diesen Sitz-/Stehplatz). Die haben wir nicht.

Auf die Schnelle: Zugangsregelung zur Halle ab dem 24.11.2021

Nach Auskunft der Stadt Unna gelten ab heute folgende Regeln:

Teilnahme am Spiel- und Trainingsbetrieb als Spieler*in oder Trainer*in nach der 2G-Regel mit folgenden Ausnahmen:
– Ungeimpfte Erwachsene können auch einen PCR-Test vorlegen, der max. 48 Stunden alt ist (Schnelltest reicht nicht)
– Schüler*innen werden aufgrund der regelmäßigen Schultestungen den Geimpften gleichgestellt und dürfen auch ungeimpft teilnehmen.

Zuschauer dürfen nur mit der 2G-Regel zuschauen und müssen die gesamte Zeit einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dies gilt auch für Schüler!!!

Korrekturen an dieser Regelungen ergeben sich evtl. noch im laufe der Woche. Bis dahin Verfahren wir erst mal nach diesen Maßgaben.

Bisher keine weiteren Einschränkungen im Trainings- und Spielbetrieb.

Bis Freitagmittag (12 Uhr) gab es bezüglich möglicher neuer Corona-Maßnahmen keine Informationen. Der Trainings- und Spielbetrieb läuft also wie gewohnt weiter. Besondere Achtsamkeit sollte trotzdem unser ständiger Begleiter sein. Nur in der eigenen Trainingsgruppe engeren Kontakt dulden, zu anderen Gruppen ausreichend Abstand halten. Hygiene-Regeln einhalten.

Sobald es etwas Neues gibt, erfahrt Ihr es wieder hier und über die WhatsApp-Informationskette.

Ergebnisse vom Wochenende

U20w – TV Eiche Grün 0:2 (23:25 16:25)

2. Damen – TVE Lünern/Stockum 3:1 (25:16 17:25 25:10 25:16)

1. Damen – VSC Dortmund 3:0 (25:15 25:23 25:16)

1. Damen – SuS Oestereiden 3:0 (25:22 25:15 25:18)

Wieder ein 5:1 für die Jugendteams. Ergebnisse vom Wochenende

U20m – SG Freudenberg/Siegen 2:1 (18:25 25:18 16:14)

U20m – SG Suderwich 2:0 (25:13 25:21)

U16m – SG Telstar Bochum II 2:0 (25:22 25:15)

U16m – VfL Telstar Bochum II 1:2 (20:25 25:19 11:15)

U15m – VV Scherte Jungen 2:0 (25:10 25:19)

U15m – TV Hasperbach a.K. 2:0 (gespielt 25:14 25:15; gewertet 25:0 25:0)

Im Bild die erfolgreiche U15m-Jugendmannschaft.

5 Siege, 1 Niederlage für die Jugendteams des EVC am Sonntag

U16m – TB Höntrop 2:1 (21:25 25:18 15:11)

U16m – TV Mengede 2:1 (25:15 15:25 15:8)

U20m – TuS Iserlohn 2:1 (25:13 21:25 15:9)

U20m – SV Bayer Wuppertal 1:2 (17:25 25:20 12:15)

U20w – TV Geseke 2:0 (25:13 25:10)

U20w – Soester TV 2:1 (12:25 25:23 15:13)

Mit Volleyball einen Preis der Ruhr-Universität Bochum gewonnen!

Benedikt Nelles, Schüler des Pestalozzi-Gymnasium Unna und Spieler der Herrenmannschaft des EVC Massen, erreichte mit seiner Facharbeit im Leistungskurs Physik den 3. Platz beim Wettbewerb um die Dr. Hans Riegel-Fachpreise der Ruhr-Universität Bochum. Thematisch beschäftige sich Benedikt mit dem Flatterball im Volleyball und untersuchte diesen in einer groß angelegten Versuchsreihe.

„Dieses Jahr habe ich eine Facharbeit geschrieben, die den Titel „Flattern zum optimalen Zeitpunkt – Physik im Volleyball“ trägt. Diese behandelt den Flatteraufschlag, eine Volleyball-Technik, mit der sich der Ball so schlagen lässt, dass dieser eine unregelmäßige Flugbahn hat und sich sogar im Flug hin und her bewegen kann. Stark vereinfacht kann man sagen, dass es sich dabei zum Großteil um eine plötzliche Änderung des Luftwiderstandes handelt, welche von der Geschwindigkeit des Balles abhängt. Demnach habe ich untersucht, mit welcher Geschwindigkeit man den Ball schlagen müsste, damit dieser über dem Netz anfängt zu Flattern. Dafür habe ich 120 Aufschläge aufgenommen und mir 18 herausgesucht, die möglichst wenig Rotation besitzen, da dies die Voraussetzung für das Flattern ist.

Mit diesen habe ich dann eine Videoanalyse durchgeführt, bei der ich zuerst ein Kriterium für den normalen Verlauf eines Aufschlages aufgestellt habe, um den Zeitpunkt des Flatterns als unregelmäßige Abweichung dieses Kriteriums zu definieren. Somit konnte ich bestimmen, zu welchem Zeitpunkt der Ball jeweils anfängt zu Flattern, womit ich dann auch die Geschwindigkeit des Balles zu diesem Zeitpunkt in Erfahrung bringen konnte. Mithilfe dieser Werte konnte ich einen Geschwindigkeitsbereich aufstellen, in dem das Flattern auftreten kann. Schließlich habe ich eine vereinfachte Berechnung mit Luftwiderstand durchgeführt und herausgefunden, dass man den Ball mit einer Geschwindigkeit von ca. 19 m/s schlagen sollte, damit das Flattern möglichst über dem Netz stattfindet.“

Benedikt hat unfassbar viel Zeit für diese Arbeit aufgewendet und auf diesem Gebiet Grundlagenforschung betrieben. Mal schauen, ob die Erkenntnisse sich auch in der Praxis als Vorteil bringend erweisen:-)

Der EVC Massen gratuliert Benedikt zu dieser hervorragend Leistung.